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Bundeszollverwaltung Artikel
Aufbau der Zollverwaltung
Verwaltungsstruktur und Aufgaben der deutschen Zollverwaltung
Die deutsche Zollverwaltung ist dreistufig organisiert:
Oberste Verwaltungsstufe
Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen ist die Abteilung III für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig.
Mittlere Verwaltungsstufe
Bundes-Mittelbehörden sind die Oberfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Die Oberfinanzdirektionen verwalten zugleich als Landes-Mittelbehörden auch die Ländersteuern (Besitz- und Verkehrsteuern). Die jeweilige Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektionen koordiniert und beaufsichtigt die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden.
Siehe auch: Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Ă–rtliche Verwaltungsstufe
Die örtlichen Behörden sind die Hauptzollämter mit ihren Dienststellen
(Zollämter, Zollkommissariate) und die Zollfahndungsämter (mit Außenstellen). Sie sind für die Durchführung der Zollaufgaben zuständig.
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